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Zu unserem Service zählt unter anderem, Sie mit umfassendem Hintergrundwissen zu versorgen. Hierfür stellen wir Ihnen chronologisch sortiert Informationen zur Verfügung, die Ihnen im Umgang mit medizinischen Abfällen helfen sollen. Ein Klick auf den jeweiligen Beitragstitel genügt, um sich den kompletten Artikel anzuzeigen zu lassen.

Abfälle aus Arztpraxen: Umfangreiche Kenntnisse erforderlich

Ob Allgemeinarzt, HNO-Praxis oder Gynäkologie – in Arztpraxen fallen bei der Versorgung von Patienten tagtäglich eine Vielzahl unterschiedlichster Abfälle an, von denen zum Teil auch Gefahren ausgehen können. Diese müssen sicher und korrekt sortiert, aufbewahrt und entsorgt werden. Zudem gilt es, die Bestimmungen des Datenschutzes zu berücksichtigen. REMONDIS Medison bietet für all diese Herausforderungen passende Lösungen.

Bild: Adobe Stock, Urheber: Peter Atkins

Die Bandbreite zu entsorgender Praxisabfälle ist groß: Sie reicht von gebrauchtem Verbandsmaterial, Spritzen, Kanülen, Pflastern und Mullbinden über Patientenproben wie Blut, Urin oder Stuhl bis hin zu Patientenakten mit vertraulichen Daten und wertvollen Röntgenbildern. Für die Sammlung und Entsorgung finden verschiedene Abfallschlüssel Anwendung.

Praxisabfälle entsorgen gemäß AS 180104

Die meisten Praxisabfälle fallen unter AS 180104 „Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden“. Hierunter fallen zum Beispiel Wund- und Gipsverbände, Einwegartikel oder Aufwischtücher. Sie eignen sich nicht zur stofflichen Verwertung und werden daher in zugelassenen Abfallverbrennungsanlagen beseitigt. Generell sollten auch diese Praxisabfälle in geeigneten reißfesten, dichten und fest verschlossenen Behältnissen gesammelt und sicher vor dem Zugriff Dritter gelagert werden, um die Gefährdung von Personen auszuschließen. Ebenso ist eine klare Kennzeichnung der Behälter wichtig.

Sichere Handhabung scharfer und spitzer Gegenstände

Spritzen und Kanülen von Impfungen oder Blutentnahmen zählen zu der Abfallschlüsselnummer 180101. Spritzen, Kanülen, Lanzetten oder Skalpelle – sogenannte Sharps - dürfen auf keinen Fall in beliebige Behälter eingeworfen oder gar eingegipst und in den Restabfall gegeben werden. Stattdessen sind sichere Abwurfboxen zu verwenden, in die scharfe und spitze Gegenstände möglichst direkt am Anfallort entsorgt werden, um Gefahren durch Stich- oder Schnittverletzungen sowie das Auslaufen von Flüssigkeiten auszuschließen.

Infektiöse Praxisabfälle

Manche bei Patienten entnommene Proben können potentiell infektiöses Material enthalten. Dies betrifft insbesondere Stuhl-, Urin- oder Blutproben. Diese können mit meldepflichtigen Krankheitserregern behaftet sein und die Weiterverbreitung schwerer Infektionskrankheiten begünstigen. Häufig ist den Praxen nicht bewusst, dass es sich bei den Proben um eventuell infektiöse Stoffe handelt.

Abfälle, die aus der Behandlung mit COVID-19 Patienten entstehen, sind hingegen nicht generell als infektiös einzuordnen. Der Abfallschlüssel 180103* für gefährliche Abfälle findet laut Robert Koch-Institut (RKI) nur bei Corona-Abfällen aus der der mikrobiologischen und virologischen Diagnostik Anwendung, die nicht vor Ort in einem anerkannten Verfahren zu desinfizieren sind.

Entsprechend der Empfehlungen des RKI stellen zudem nicht flüssige Abfälle aus der Behandlung von COVID-19-Patienten kein besonderes Infektionsrisiko dar. Sie sind daher der Abfallschlüsselnummer 180104 zuzuordnen.

REMONDIS Medison bietet Ihnen bei Fragen eine umfangreiche Beratung zu geeigneten Behältern für Sammlung, Lagerung und Transport bis hin zur sicheren Entsorgung und Vernichtung Ihrer Praxisabfälle.

Patientenakten: Aufbewahrungsfristen und Datenschutz beachten

Sie zählen nicht im klassischen Sinne zu den Praxisabfällen, fallen aber im zunehmend digitalisierten Praxisalltag immer öfter zur Entsorgung an: Patientenakten und weitere Daten in Papierform. Unterlagen wie beispielsweise Arztbriefe, EEG/EKG-Streifen, Krankenhausberichte, Patientenakten oder Röntgenaufnahmen müssen grundsätzlich zehn Jahre aufbewahrt werden, für einige Akten gelten abweichende Zeiträume. Nach Ablauf dieser gesetzlich festgelegten Frist und sofern keine Gründe zur fristüberschreitenden Aufbewahrung vorliegen, sind die Daten im Sinne der DSGVO umgehend sicher und unwiederbringlich zu vernichten. Keinesfalls ist eine Entsorgung von Papierakten im Altpapier zulässig, da der Schutz sensibler personenbezogener Daten so nicht gewährleistet ist. Die Entsorgung und Vernichtung übernimmt ein zertifiziertes Unternehmen, mit dem ein Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AV-Vertrag) zu schließen ist. Mit uns haben Sie dafür einen zuverlässigen Partner an der Hand.

Enthalten Patientenakten analoge Röntgenbilder, sind diese separat zu entsorgen. Röntgenfilme bestehen aus mit Silber beschichteten Kunststoffen; durch fachgerechtes Recycling können diese Rohstoffe getrennt, zurückgewonnen und weiterverarbeitet werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen als kompetenter Dienstleister zur Seite.

Zuverlässige Entsorgung von Praxisabfällen

Als Experten für die Behandlung von Abfällen aus medizinischen Einrichtungen stehen wir Ihnen kompetent bei allen Schritten der Entsorgung zur Seite. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie Unterstützung oder Beratung rund um das Thema Abfallentsorgung in der Praxis? Wir sind gern für Sie da! Kontaktieren Sie uns:

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