Die Verwendung eines Abfallkonzepts ist schon bei größeren Arztpraxen, die einen regen Patientendurchlauf haben, ratsam. Die Erstellung von Abfallkonzepten unterliegt dabei den von den Gesundheitseinrichtungen bestellten Abfallbeauftragten. Ab einer Menge von zwei Tonnen gefährlichen Abfalls im Jahr ist die Bestellung eines Abfallbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben. Durch unseren Geschäftsbereich EONOVA übernehmen wir diese Aufgabe für Sie, indem wir Ihnen speziell für den medizinischen Bereich geschultes und erfahrenes Personal als externe Beauftragte zur Verfügung stellen.
Der durch EONOVA gestellte Abfallbeauftragte macht eine Bestandsaufnahme Ihrer Einrichtung und erarbeitet für Sie ein detailliertes individuelles Abfallkonzept anhand folgender Fragestellungen:
Für den Fall, dass Sie Ihre eigenen Mitarbeiter zu Abfallbeauftragten ausbilden möchten, verfügen wir mit EONOVA über ein maßgeschneidertes Schulungsangebot, das sich speziell an Abfallbeauftragte im medizinischen Bereich richtet. Neben dem Basiskurs zum Erwerb der Qualifikation "Abfallbeauftragte in Gesundheitswesen und Forschung" bieten wir auch Auffrischungskurse, die Abfallbeauftragte alle zwei Jahre absolvieren müssen. Mit Ihrem durch uns geschulten Personal können Sie auch intern ein für Sie passendes Abfallkonzept erarbeiten.
Abfallkonzepte in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes sind nicht nur erfoderlich, um dem Ziel einer echten Kreislaufwirtschaft zu entsprechen. Sind die Fragen zum Abfallkonzept geklärt, können darauf basierend auch weitere Fragestellungen in puncto Nachhaltigkeit in Ihrem Betrieb angegangen werden. Z. B. in Form von Überlegungen zur Abfallreduzierung bzw. -minimierung, verbesserter Sortierung, dem Einsatz von Mehrwegprodukten oder Schulungen in diesen Bereichen. Damit stellt das Abfallkonzept eine wichtige Grundlage für weiterführende Nachhaltigkeitskonzepte dar.
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