Schon bei Verdacht auf Ebola-, Lassa- und Pocken-Virus oder andere hochansteckende Erreger müssen medizinische Einrichtungen umgehend handeln, um eine Weiterverbreitung und Epidemie zu verhindern.
Die richtige Handhabung und Entsorgung infektiöser Abfälle oder Gegenstände ist dabei von zentraler Bedeutung. Telefonische Beratung und Vor-Ort-Unterstützung bei allen Abfallfragen erhalten Sie im Ernstfall nicht nur von den Kompetenzzentren in Deutschland oder dem zuständigen Gesundheitsamt, sondern auch von der REMONDIS Medison GmbH.
Schnelle Hilfe für Praxen und Kliniken zum Umgang mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren:
REMONDIS Medison GmbH
T +49 2306 106-8691
medison.vertrieb@remondis.de
Wir sind auf den Umgang mit sowie die Beförderung und die Vernichtung von ansteckungsgefährlichen Stoffen bzw. medizinischen Sonderabfällen spezialisiert: UN 2814, 2900 und 3291. Unsere erfahrenen Mitarbeiter arbeiten gemäß den aktuellen Vorschriften des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), wenden die Sonderregelung M 305 an und folgen den Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI).
Damit Sie im Verdachtsfall sofort handlungsfähig sind, empfehlen wir Ihnen auf Grundlage der Gesetzeslage und unserer jahrelangen Erfahrung folgende Vorkehrungen:
Bleiben die Behälter innerhalb ihrer Haltbarkeitsdauer ungenutzt, können Sie auch andere infektiöse Abfälle darin sammeln.
Ein detaillierter Ablaufplan mit genauen Handlungsanweisungen und Meldekette gibt Ihnen und Ihren Mitarbeitern im Seuchenfall Sicherheit. Das Robert Koch-Institut informiert über die notwendigen Maßnahmen und Meldepflichten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) ebenso wie wir als Entsorgungsunternehmen. Einmal erstellt, sollte der Plan regelmäßig und unangekündigt für die eigenen Mitarbeiter geprobt werden.
Welche Maßnahmen medizinisches Personal im Verdachtsfall treffen muss, fasst das Robert Koch-Institut zusammen. Beispiel: Ebolafieber
Hochinfektiöse Krankheiten und Erreger sind zuallererst und umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Dieses leitet alle weiteren Schritte ein: Aufnahme des Patienten in ein Kompetenzzentrum, Absperrung kontaminierter Bereiche, Beauftragung eines (externen) Desinfektors, der kontaminierte Abfälle gesetzeskonform verpackt. Daher empfehlen wir Praxen und Kliniken, in denen solcher infektiöser Müll anfällt, sich mit dem Gesundheitsamt als erstem Ansprechpartner regelmäßig abzustimmen – nicht zuletzt, um bei anstehenden Prüfungen (auch durch Abfallbehörde und Katastrophenschutz) optimal vorbereitet zu sein.
Sie haben Fragen zum Umgang mit ansteckungsgefährlichen Stoffen bzw. medizinischen Sonderabfällen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Gern erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot über Ihr Präventions-Paket.
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