Infektiöse Abfälle sicher entsorgen

Manche Abfälle stellen besondere Anforderungen an den Entsorger – insbesondere dann, wenn sie ein erhöhtes Gefahrenpotenzial bergen. Genau das trifft auf infektiöse Abfälle zu. Sie erfordern ein hohes Maß an Sorgfalt bei der Sammlung, Lagerung und Entsorgung. Bei nicht sachgemäßer Handhabung droht die Verbreitung schwerer Krankheiten. Welche Abfälle genau als infektiös eingestuft werden und welche Maßnahmen im Umgang mit ihnen gelten, regelt die LAGA-Mitteilung 18 unter der Abfallschlüsselnummer (AS) 180103*.

Bild: ©REMONDIS

Definition infektiöse Abfälle

Infektiöse Abfälle sind immer gefährliche Abfälle. Sie fallen an, wenn Patienten behandelt, gepflegt oder operiert werden, die mit meldepflichtigen Krankheitserregern behaftet sind oder bei denen ein Verdacht darauf besteht. Infektionsgefahr besteht durch Blut bzw. Serum, Exkret, Sekret sowie Körperteile und Organe kontaminierter Patienten. Aber auch in Laboren angelegte mikrobiologische Kulturen sowie erregerbehaftete medizinische Gegenstände wie beispielsweise Kanülen, Blutbeutel oder ungespülte Dialysesysteme zählen zu potenziellen Krankheitsüberträgern, die als infektiöse Abfälle entsorgt werden müssen. Zu den Krankheiten, bei denen durch unmittelbare Schmier- oder Tröpfcheninfektion oder den direkten Haut- bzw. Schleimhautkontakt infektiöse Abfälle entstehen, gehören unter anderem Meningitis, AIDS, Cholera oder Virushepatitis.

Infektiöse Abfälle richtig sammeln 

Das erhöhte Gefahrenpotenzial infektiöser Abfälle macht eine Sammlung direkt am Ort ihrer Entstehung notwendig. Für Labore, Operationsräume oder Isoliereinheiten in Krankenhäusern stehen dafür UN-geprüfte Behälter zur Verfügung. Um das Austreten gefährlicher Krankheitserreger aus dem Klinikabfall in die Umwelt zu verhindern, werden die Behälter nach dem Befüllen fest verschlossen und können dann nicht mehr geöffnet werden. Wichtig für die Lagerung der Abfallbehälter bis zur Abholung ist ein kühler Standort. Gasbildung in Behältern mit infektiösem Müll ist unbedingt zu vermeiden. 

Gesetzliche Pflichten rund um die Entsorgung infektiöser Abfälle 

Infektiöse Abfälle werden in der Regel in einer Sondermüllverbrennungsanlage vernichtet. Der Transport dorthin unterliegt klaren gefahrgutrechtlichen Regelungen. Wichtig ist die korrekte Kennzeichnung mit einem Gefahrgutzettel, der die Abfallbezeichnung, Abfallschlüsselnummer sowie Kontaktinformationen zu Abfallerzeuger und dem beauftragten Entsorgungsunternehmen enthält. Gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz muss die Entsorgung infektiöser Abfälle dokumentiert und nachgewiesen werden. Bei einer Menge von bis zu 20 Tonnen infektiösen Abfalls pro Jahr übernehmen wir als Entsorger diesen Nachweis. Bei größeren Mengen ist der Abfallerzeuger in der Pflicht – REMONDIS Medison unterstützt Sie hierbei gerne. Darüber hinaus sind sowohl Erzeuger als auch Entsorger bei einer Gesamtsumme gefährlicher Abfälle von 2.000 kg verpflichtet, ein Register zu führen, in dem Dokumente und Nachweise mindestens drei Jahre aufbewahrt werden müssen.

Wir entsorgen Ihre infektiösen Abfälle 

Mit den Services von REMONDIS Medison sind Sie auf der sicheren Seite: Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um die Entsorgung infektiöser Abfälle, stellen passende Behälter für die Sammlung zur Verfügung und übernehmen die vorschriftsmäßige Abholung, den Transport und die Vernichtung Ihrer gefährlichen medizinischen Abfälle.

Bei Fragen rund um die Entsorgung infektiöser Abfälle:

Ihr Medison Vertriebsteam 
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