Medizinische Einrichtungen sind gemäß § 85 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) verpflichtet, patientenbezogene Daten über bestimmte Zeiträume hinweg zu archivieren. Aufnahmen der Röntgendiagnostik sowie -untersuchungen müssen laut dem Strahlenschutzgesetz beispielsweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Bei Kindern und Jugendlichen beginnt diese Frist erst mit Erreichen der Volljährigkeit, weshalb die Untersuchungsdaten minderjähriger Patientinnen und Patienten bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres zu archivieren sind. Längere Fristen gelten bei Behandlungsunterlagen über das Durchgangsverfahren einschließlich der dazugehörigen Röntgenbilder und Krankenblätter – hier beträgt die Aufbewahrungsfrist 15 Jahre – sowie bei Unterlagen von Röntgenbehandlungen und -therapien. Letztere Unterlagen müssen bis 30 Jahre nach der letzten Behandlung aufbewahrt werden. Diese Archivierungspflichten gelten sowohl für digitale als auch analoge Aufnahmen. Auch wenn sich die Zahl der analogen Röntgenbilder im Praxisalltag deutlich reduziert hat, wird deren Entsorgung in Kliniken und Praxen weiterhin ein großes Thema sein.
Auch tiermedizinische Praxen, die noch verstärkter analoge Röntgengeräte nutzen, sind an Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten gebunden. Deren Einhaltung obliegt der Verantwortung der Praxisleitung. In der Verordnung zum Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung – RöV) ist festgehalten, dass Röntgenbilder sowie Aufzeichnungen über Röntgenuntersuchungen bis mindestens 10 Jahre nach der letzten Untersuchung aufbewahrt werden müssen. Nach Ablauf der Archivierungsfristen sind die Bilder datenschutzgerecht zu entsorgen.
Medizinische Einrichtungen sind gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet, sensible Patientendaten – zu denen auch Röntgenaufnahmen zählen – vor Fremdeingriffen zu schützen. Aus diesem Grund stellt REMONDIS Medison entsprechend der zu sammelnden Mengen Praxen und Kliniken geeignete Transportbehältnisse sowie Container zur Verfügung. Gerade bei größeren Filmmengen oder Archivlösungen stellen wir nicht nur Spezialbehälter, sondern auch geschultes Personal, welches das Aussortieren und die Verwertung bzw. das Recycling übernimmt. Zusätzlich bieten wir auch einen Service für die Digitalisierung sowie Archivierung von Röntgenfilmen an.
Die Verwertung und Vernichtung der Röntgenfilme erfolgt in Anlagen, die den Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) entsprechen, nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) genehmigt sind und regelmäßig auditiert werden. Zudem sind alle Maßnahmen zum Schutz der Patientendaten vorab im Rahmen des Auftragsdatenverarbeitungsvertrags (AVV) innerhalb der TOM´S (Technischen Organisatorischen Maßnahmen) festzuhalten.
Röntgenfilme müssen datenschutzkonform nach DIN-Norm 66399 rückstandsinformationssicher vernichtet werden. Für eine datenschutzkonforme Entsorgung klassifiziert die Norm die Datenträger in Schutzklassen und Sicherheitsstufen. Mit der Schutzklasse wird der Schutzbedarf der Dateien – normaler, hoher oder sehr hoher Schutzbedarf – kategorisiert. Sieben unterschiedliche Sicherheitsstufen spezifizieren, welche Anforderungen bei der Vernichtung beachtet werden müssen. Je höher die Sicherheitsstufe, desto kleiner werden die Datenträger geschreddert. Röntgenfilme fallen unter die Schutzklasse 2 und werden gemäß der Sicherheitsstufe P4, F1 vernichtet. Die DIN Norm bezieht sich lediglich auf die Entsorgung der Aufnahmen und nicht auf die Rohstoffe.
Röntgenfilme zählen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung nicht zu den medizinischen Abfällen, obwohl sie vorrangig in medizinischen Einrichtungen genutzt werden. Stattdessen fallen sie mit dem Abfallschlüssel 090107 unter die Abfälle der Hauptkategorie 09: Abfälle aus der fotografischen Industrie. Deren Behandlung erfordert spezielle Verfahren, mit denen die Rohstoffe rückgewonnen werden können. Von der Rückgewinnung der Rohstoffe können medizinische Einrichtungen direkt profitieren: Neben der Leerung der eigenen Archive profitieren Praxen und Kliniken außerdem von den finanziellen Erlösen aus der Vergütung der Filmentsorgung.
Neben der datenschutzkonformen Entsorgung sind Kliniken und medizinische Einrichtungen als Abfallerzeuger gemäß § 7 des Kreislaufwirtschaftgesetzes (KrWG) zusätzlich dafür verantwortlich, analoge Röntgenbilder der ordnungsgemäßen und umweltschonenden Verwertung zu übergeben. Gleiches gilt auch für Kontroll- und Fehlaufnahmen sowie zerstörte oder beschädigte Aufnahmen. Kliniken und medizinische Einrichtungen sollten daher zwingend mit einem zertifizierten Entsorger zusammenarbeiten, denn im Zweifel stehen sie als Abfallentsorger in der Verantwortung und müssen für den unsachgemäßen Umgang mit sensiblen Patientendaten hohe Geldstrafen bezahlen.
Analoge Röntgenbilder enthalten hochwertige Wertstoffe wie Kunststoff und Silber. Diese können als Recyclingrohstoffe aufbereitet und für vielfältige Zwecke wiederverwendet werden – das spart Primärressourcen und schont die Umwelt. Dafür werden die Röntgenbilder mithilfe eines speziellen Schredders verkleinert, um die bildgebende Schicht in einem Enzymbad abzulösen. Die voneinander getrennten Bestandteile der Bilder – Silberschlamm und recyclingfähige Kunststoffe – lassen sich anschließend als Recyclingrohstoffe weiterverarbeiten. Mit diesem Verfahren werden einerseits Rohstoffe recycelt und dem Rohstoffkreislauf wieder zugeführt und andererseits sensible Patientendaten vernichtet. Deren Reproduktion kann damit vollkommen ausgeschlossen werden – das ist uns ein besonderes Anliegen.
Für das Entsorgen, Recyceln und Verwerten analoger Röntgenbilder stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie Unterstützung oder Beratung rund um das Thema Röntgenfilmentsorgung? Wir sind gern für Sie da! Kontaktieren Sie uns:
Ihr Medison-Vertriebsteam