Die Dialyse unterstützt und ersetzt die Funktion einer geschädigten Niere, indem das Blut von schädlichen Substanzen sowie überflüssigem Wasser gereinigt wird. Patientinnen und Patienten mit schweren Nierenproblemen müssen in der Regel dreimal pro Woche für vier bis acht Stunden zur Dialyse. Dabei sind die zwei wichtigsten Dialyseverfahren die Hämodialyse (extrakorporale Dialyse) und die Peritonealdialyse (intrakorporale Dialyse). Allerdings kommt die erstgenannte Therapie mit 94 Prozent signifikant häufiger zum Einsatz.
Bei der Hämodialyse wird das Blut außerhalb des Körpers gereinigt. Dafür wird das Blut über einen speziellen Gefäßzugang in das Dialysegerät geleitet und dort aufbereitet. Der Dialysator fungiert hier als künstliche Niere und filtert mithilfe der Spülflüssigkeit (Dialysat) Schadstoffe und überschüssiges Wasser durch eine Membran aus dem Blut heraus. Um den Blutverlust so gering wie möglich zu halten, wird das restliche, sich im Dialysesystem befindende Blut mit einer sterilen Kochsalzlösung verdrängt und den Patientinnen und Patienten wieder zugeführt. Auf diese Weise verbleiben keine oder nur sehr geringe Mengen an Blut im extrakorporalen Blutsystem (unter 1 ml), sodass die verwendeten Schläuche später nach Abfallschlüssel 180104 entsorgt werden können.
Die intrakorporale Dialyse reinigt das Blut mithilfe eines Kunststoffkatheters im Bauchraum. Das Bauchfell nimmt dabei die Funktion eines Filters ein und befreit das Blut von Schadstoffen und überschüssigem Wasser. Durch einen dauerhaft eingesetzten Schlauch wird das Dialysat in die Bauchhöhle gefüllt. Hierbei diffundieren Schadstoffe aus den Blutgefäßen in die Spülflüssigkeit und werden so aus dem Körper transportiert. Zusätzlich wird dem Blut per Osmose auch überschüssiges Wasser entzogen. Das Dialysat wird nach einigen Stunden wieder abgelassen und frische Dialysierflüssigkeit nachgefüllt, um so eine gleichmäßige Reinigung des Blutes zu gewährleisten. Im Vergleich zur Hämodialyse muss die Peritonealdialyse täglich erfolgen.
Bei einer Dialysebehandlung von nicht-infektiösen Patientinnen und Patienten können bis zu 4 Kilogramm Abfall mit einem Gesamtvolumen von bis zu 40 Litern entstehen. Das sind mehr als 280.000 Kubikmeter Dialyseabfälle pro Patientin bzw. Patient im Jahr. Bei der Dialyse können die unterschiedlichsten Abfallarten entstehen, den größten Teil machen allerdings die Verpackungsabfälle aus. Knapp gefolgt von benutzten Dialysatoren, Schlauchsystemen sowie den benötigten Verbrauchsmaterialien wie Einweghandschuhen oder Spritzen. Entscheidend für die Entsorgung der unterschiedlichen Materialien ist deren mögliche Kontamination. Die Entsorgungsrichtlinie für die verschiedenen Abfälle sind in der Mitteilung 18 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) festgelegt und gelten sowohl für Dialysestationen in Krankenhäusern und Arztpraxen als auch externe Dialyseplätze, beispielsweise in Pflegeheimen.
Im Rahmen der Dialysebehandlung ist mit einer Reihe von nicht infektiösen Abfällen zu rechnen. Viele dieser Dialyseabfälle werden gemäß Abfallschlüsselnummer 180104 entsorgt. Darunter fallen die folgenden Abfälle:
Bei der Dialyse genutzte Kanülen, Nadeln und andere spitze, scharfe oder schneidende Gegenstände sind – sofern diese nicht kontaminiert sind – nach Abfallschlüssel 180101 zu entsorgen. Die LAGA 18 schreibt die ausschließliche Verwendung stich- und bruchfester Einwegbehältnisse vor. Hinzukommen die Verpackungsabfälle einer Dialysebehandlung: Verpackungen aus Kunststoff sind beispielsweise nach Abfallschlüsselnummer 150102 zu entsorgen, solche aus Papier bzw. Kartonage z. B. nach AS 150101. Verbundverpackungen können nach gemäß Abfallschlüssel 150105 kategorisiert werden. Die Verpackungsmaterialien können über die Dualen Systeme oder auch direkt über den Hersteller bzw. Vertreiber entsorgt werden. Auch viele Reste von für die Dialyse benötigten Medikamenten können als ungefährlich eingestuft und nach Abfallschlüssel 180109 entsorgt werden.
Bei Dialysepatientinnen und -patienten, die an einer meldepflichtigen Krankheit erkrankt sind bzw. bei denen eine mögliche Infektion vorliegt, ist im Umgang und bei der Entsorgung mit kontaminierten Instrumenten und Materialien besondere Vorsicht geboten. Die infizierten Gegenstände sind gemäß § 17 Infektionsschutzgesetz als sogenannte „gelbe“ Dialyse zu kategorisieren. Die gefährlichen Abfälle fallen unter die Abfallschlüsselnummer 180103* und müssen mit besonderer Vorsicht gesammelt, gelagert und entsorgt werden. Darunter fallen folgende Abfälle:
Aufgrund ihres Gefährdungspotenzials sind infektiöse Abfälle in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen, dichten, zugelassenen und deklarierten Behältern unmittelbar am Ort ihres Anfallens zu sammeln. Ein Verdichten oder Zerkleinern der Abfälle ist nicht zulässig. Zudem ist die Gasbildung zu vermeiden.
Bei einer Dialysebehandlung kommen auch Gefahrstoffe wie Desinfektions- und Reinigungsmittel zum Einsatz, bei deren Entsorgung spezielle Maßnahmen zu beachten sind. Laut der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall dürfen die Chemikalienabfälle mit gefährlichen Eigenschaften gemeinsam unter AS 180106* entsorgt werden, wenngleich sie getrennt zu sammeln sind. Bei größeren Mengen sind aber spezifischere Abfallschlüssel – wie AS 070103* bei halogenhaltigen Desinfektionsmittel – zu beachten.
REMONDIS Medison ist Ihr Experte für die Entsorgung verschiedener Dialyseabfälle. Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner für die Behandlung der unterschiedlichen ungefährlichen sowie gefährlichen Abfälle bei allen Schritten der Entsorgung kompetent zur Seite. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie Unterstützung oder Beratung rund um das Thema Entsorgung von Dialyseabfällen? Wir sind gern für Sie da! Kontaktieren Sie uns:
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