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Zytostatika sind pflanzliche oder synthetisch hergestellte Substanzen, die das Wachstum von Zellen bzw. die Zellteilung hemmen. Dank dieser Wirkungsweise finden sie vor allem Einsatz in der chemischen Krebstherapie, bei der sie die Vermehrung von Tumorzellen unterdrücken. Doch von Zytostatika gehen auch erhebliche Gefahren aus. Sie zählen zu den krebserzeugenden, erbgutverändernden oder reproduktionstoxischen CRM-Arzneimitteln. Gelangen sie durch unsachgemäße Handhabung bei Zubereitung, Transport, Verabreichung und Entsorgung über die Atemwege oder die Haut in den Körper, können sie Krebs auslösen, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzung stören. Dafür genügen bereits geringe Wirkstoffmengen. Die genaue Einhaltung von Hygienemaßnahmen und der geltenden Entsorgungsvorschriften ist deshalb essenziell.
Zytostatika zählen zu den gefährlichen Abfällen. Reste zytotoxischer und zytostatischer Arzneimittel sowie deutlich erkennbar mit Resten von CRM-Arzneimitteln verunreinigte Gegenstände sind als medizinische Sonderabfälle der Abfallschlüsselnummer 180108* zuzuordnen und entsprechend zu entsorgen. Das gilt beispielsweise für nicht vollständig entleerte oder verfallene CRM-Arzneimittel in Originalverpackungen, für zerbrochene Tabletten, aber auch für kontaminierte Spritzen, Infusionssysteme, Unterlagen, persönliche Schutzausrüstung und Luftfilter von Sicherheitswerkbänken. Diese Abfälle müssen direkt am Ort ihres Entstehens unter Verwendung von Schutzhandschuhen in zugelassenen, stich- und bruchfesten Gefahrgutbehältern gesammelt werden. Die Entwicklung von Staub, Aerosolen oder anderweitiger Kontaminationen der Umgebung ist unbedingt zu vermeiden. Nach dem Befüllen sind die Behälter mit zytostatischem Klinikabfall fest verschlossen zu lagern.
Beim Transport von Zytostatika-Abfällen ist darauf zu achten, dass die Behälter mit genügend Bindemittel, etwa in Form von Granulaten, gefüllt sind, um eventuell auslaufende Flüssigkeiten vollständig aufnehmen zu können. Zytostatische Abfälle gelten als besonders überwachungsbedürftig und müssen daher mit Entsorgungsnachweis in zugelassenen Abfallverbrennungsanlagen vernichtet werden. Folgende Angaben sind bei ihrem Transport zwingend:
Eine Ausnahme von diesem Vorgehen bilden gering kontaminierte zytostatische Abfälle. Dazu zählen etwa Tupfer, Handschuhe oder leere Zytostatikabehältnisse, aber auch Körperflüssigkeiten aufgrund des Verdünnungseffekts. Diese medizinischen Abfälle werden entsprechend der Vorgaben der Abfallschlüsselnummer 180104 behandelt und entsorgt.
Remondis berät Sie gern zu allen Fragen rund um die Entsorgung von Zytostatika. Außerdem stellen wir die passenden gefahrgutrechtlich zugelassenen Behälter für die Sammlung zur Verfügung und übernehmen die vorschriftsmäßige Abholung, den Transport und die Vernichtung Ihrer infektiösen Abfälle. Kontaktieren Sie uns:
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