Platz ist kostbar – in kleinen Arztpraxen genauso wie in den Archiven von Krankenhäusern. Da liegt es nahe, sich nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen von nicht mehr benötigten Patientendaten zu trennen. Allerdings geht Röntgenfilmentsorgung immer mit einem organisatorischen und logistischen Aufwand einher. Diesen für Sie auf ein Minimum zu reduzieren, ist das Ziel von REMONDIS Medison. Übrigens auch dann, wenn Aktenvernichtung im großen Stil gefragt ist. Zum Beispiel bei Archivauflösungen, für die wir Ihnen auf Wunsch nicht nur Behälter, sondern auch Personal zur Verfügung stellen.
Alles zu unseren Sammelbehältern
Akten und Röntgenbilder können in der Regel nach der zehnjährigen Aufbewahrungsfrist vernichtet und entsorgt werden.
Auf Wunsch kümmern wir uns außer um die Verwertung auch um die Digitalisierung und Archivierung von Röntgenfilmen
Röntgenbilder unterliegen Aufbewahrungsfristen gemäß Röntgenverordnung (RöV) § 28. Sind diese verstrichen, können Sie die Entsorgung zu Ihrem Vorteil machen. Sie gewinnen nicht nur Platz zurück, sondern profitieren auch von dem Erlös aus der Vergütung der Filmentsorgung. Und das ganz unkompliziert. Wir stellen Ihnen entsprechend der zu sammelnden Menge passende – auf Wunsch abschließbare – Behälter wie geeignete Transportbehältnisse und Container zur Verfügung. Hier hinein kommt alles, was bei Ihnen an Röntgenfilmen entsorgt werden kann. Falls dafür Filme zunächst aus Tüten entnommen werden müssen, erledigen wir das gerne mit entsprechendem Personal für Sie. Eine vorherige Aussortierung Ihrerseits ist also nicht nötig. Und natürlich übernehmen wir im Zuge der Röntgenfilmverwertung die gesetzeskonforme Entsorgung und Vernichtung aller sensiblen Patientendaten gleich mit. Recycelt werden die Röntgenfilme in unseren modernen Anlagen mit besonders umweltschonenden und effizienten Technologien.